Hierfür legte er dem Nachlassgericht ein handschriftliches Testament vor, indem er und seine verstorbene Frau sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Das Testament war vom Ehemann handschriftlich verfasst worden. Beide Eheleuten hatten das Schriftstück unterschrieben. Bei der Ehefrau fehlte jedoch eine Datumsangabe.
Das OLG Düsseldorf kam zu der Überzeugung, dass das Testament dennoch wirksam sei. Das Fehlen der Datumsangabe mache das Testament nicht unwirksam. Es komme darauf an, dass eine gemeinschaftliche Erklärung der Ehepartner vorliegt.