Da sie mit dem Verfassen und Versenden zweier Kurznachrichten beschäftigt war, bemerkte die Autofahrerin die Radfahrer nicht. Durch die zwei kurz nacheinander erfolgten Aufpralle wurden die Opfer in die neben der Fahrbahn gelegene Wiese geschleudert. Nachdem die junge Frau kurz angehalten hatte, setzte sie ihre Fahrt trotz erheblichen Schäden an ihrem Fahrzeug fort, da sie für den Verkehrsunfall nicht verantwortlich gemacht werden wollte.
Eins der beiden Opfer erlangte kurz nach dem Unfall das Bewusstsein zurück und konnte Hilfe holen. Er wurde durch den Unfall schwer verletzt. Der andere Radfahrer verstarb auf dem Weg ins Krankenhaus.
Das Landgericht wandte Jugendstrafrecht an. Die 19-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Jugendstrafe in Höhe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft fand diese Strafe zu mild und legte Revision ein. Diese hatte jedoch keinen Erfolg.
Normen: § 17 Abs. 2 JGG; § 18 Abs. 2 JGG; § 46 StGB