Dabei ist zunächst zu prüfen, ob es sich bei dem betroffenen Gegenstand überhaupt um eine Sache von bedeutendem Wert handelt. Dies kann gerade bei älteren oder bereits vorgeschädigten Fahrzeugen problematisch sein. Im zweiten Schritt ist zu ermitteln, ob der Sache von bedeutsamen Wert auch ein bedeutender Schaden gedroht hat. Es ist unerheblich, wie hoch der tatsächlich entstandene Schaden ausgefallen ist. Bedeutend ist allein der Gefährdungsschaden.